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Fristlose Kündigung eines Chefarztes bestätigt

Das Landesarbeitsgericht hat aufgrund der Verhandlung vom 26. Mai 2020 die Berufung eines Chefarztes gegen die Klageabweisung durch das Arbeitsgericht nach weiterer Beweisaufnahme zurückgewiesen. Das Arbeitsverhältnis wurde seitens der Klinik aufgrund verschiedener Vorwürfe fehlerhaften Verhaltens u. a. im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten am 29. Juni 2018 fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht hatte die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil im Ergebnis bestätigt.

LAG Niedersachsen, Urteil vom 26. Mai 2020, 9 Sa 358/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2020

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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