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Verhandlungstermin in Verfahren über sachgrundlose Befristung im Anschluss an Arbeitnehmerüberlassung vom 21. Oktober 2021 aufgehoben

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 21. Oktober 2021 betreffend mehrere Entfristungsklagen von Arbeitnehmern bei VW (siehe Pressemitteilung vom 5. August 2021) ist auf übereinstimmenden Antrag der Parteien aufgehoben worden. Ein neuer Verhandlungstermin ist derzeit noch nicht angesetzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.10.2021

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