Grußwort
Liebe Besucherinnen, lieber Besucher,
herzlich willkommen auf der Internetseite der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als Berufungs- und Beschwerdegericht und die 15 Arbeitsgerichte im Land Niedersachsen behandeln jedes Jahr über 30.000 Klagen und Anträge in Urteils- und Beschlussverfahren. Dies sind häufig Klagen gegen eine Kündigung oder die Wirksamkeit einer Befristung. Vor den Arbeitsgerichten werden aber auch Streitigkeiten über Vergütungen, Urlaub und Eingruppierungen verhandelt. Darüber hinaus ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig für Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Unternehmen.
Wir möchten Sie mit diesem Internetauftritt über die Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten der Niedersächsischen Arbeitsgerichte informieren. Sie finden hier alle Informationen über unsere Gerichte wie etwa Öffnungszeiten und Ausbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können Sie sich aber auch über Pressemitteilungen und besonders aktuelle und bedeutsame Gerichtsentscheidungen informieren.
Schließlich halten wir eine Kurzfassung über den Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bereit. Wenn Sie persönlich Rechtsschutz suchen, können Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Rechtsantragsstelle bei Ihrem Arbeitsgericht wenden. Dort nimmt man Ihre Klage oder Ihren Antrag auf. Für eine umfängliche, auf Ihren Sachverhalt zugeschnittene Rechtsberatung müssen Sie sich aber an die Prozessbevollmächtigten der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt wenden.
Machen Sie von den Informationen zur Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit Gebrauch! Ihre Anregungen und Wünsche, aber auch Ihre Kritik zu unserem Internetauftritt nehmen wir gern entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Mestwerdt
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen