Service
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
in der Arbeitsgerichtsbarkeit
In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit. Die Kammern der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und/oder Richtern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt.
Weitere Informationen zu Ehrenamtlichen Richtern erhalten Sie auf dem Landesjustizportal Niedersachsen.