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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

in der Arbeitsgerichtsbarkeit


In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit. Die Kammern der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und/oder Richtern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt.


Weitere Informationen zu Ehrenamtlichen Richtern erhalten Sie auf dem Landesjustizportal Niedersachsen.

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