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Antje Hengst zur Vorsitzenden Richterin am LAG ernannt

Die Richterin am Arbeitsgericht Antje Hengst wurde zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht ernannt.

Frau Hengst wurde 1962 in Braunschweig geboren. Nach Ablegen der Reifeprüfung am Ganztagsgymnasium der Stadt Barsinghausen studierte sie ab 1983 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlands in Saarbrücken und ab dem Wintersemester 1984/85 an der Georg-August-Universität in Göttingen. Das erste juristische Staatsexamen legte sie im September 1988 in Hannover ab. Das Referendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, im November 1991 bestand sie wiederum in Hannover die zweite juristische Staatsprüfung .

Am 27. Januar 1992 trat Frau Hengst in die Niedersächsische Justiz ein. Nach Tätigkeiten bei den Staatsanwaltschaften Hannover und Verden wechselte sie zum 1. September 1992 in die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier wurde sie bei dem Arbeitsgericht Hannover eingesetzt, wo sie im März 1995 zur Richterin am Arbeitsgericht ernannt wurde. Von Oktober 2008 bis März 2009 war sie zur Erprobung an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und seit April 2020 ist sie an den Niedersächsischen Landtag zur Verwendung beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgeordnet.

Am 30. Dezember 2021 wurde Frau Hengst die Ernennungsurkunde zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht überreicht.



Artikel-Informationen

erstellt am:
04.01.2022

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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