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Arbeitsgericht Braunschweig - Verhandlung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig am 17. Juni 2019 im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre- Verkündungstermin auf den 25. Juli 2019 bestimmt

In dem Rechtsstreit einer Führungskraft im Management hat am 17. Juni 2019 vor dem Arbeitsgericht Braunschweig ein Termin zur Kammerverhandlung stattgefunden. Während die Klägerin Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlos, hilfsweise fristgemäß ausgesprochenen Kündigung und Zahlung von Arbeitsentgelt begehrt, beantragt die Volkswagen AG im Wege der Widerklage die Feststellung, dass ihr die Klägerin auf Schadensersatz haftet. Die Arbeitgeberin wirft ihr vor, sie habe an der Manipulation von Abgassoftware mitgewirkt und Daten gelöscht. Auch habe sie ihre Pflicht verletzt, übergeordneten Führungsebenen die Vorgänge zu melden. Die Klägerin macht geltend, sie sei lediglich mit der Erstellung einer neutralen Software befasst gewesen, über deren Verwendung sie nicht zu befinden gehabt habe. VW habe mit der Kündigung nicht nur lange Zeit zugewartet, sondern die Klägerin in Kenntnis des Sachverhaltes noch befördert. Das Kündigungsrecht sei damit verwirkt. Die der Klägerin übergeordneten Managementebenen hätten außerdem an den Manipulationen mitgewirkt; das Löschen von Daten sei auf Anweisung erfolgt.
Zur Verkündung einer Entscheidung hat das Arbeitsgericht einen Termin auf den 25. Juli 2019, 14:00 Uhr, bestimmt.

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