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Arbeitsgericht Braunschweig - Verhandlung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig am 02. März 2020 im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre

Verkündungstermin auf den 28. April 2020 verlegt



In dem Rechtsstreit des ehemaligen Hauptabteilungsleiters Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG wurde der ursprünglich für den 31. März 2020 anberaumte Verkündungstermin auf den 28. April 2020, 15:00 Uhr (im Gebäude des Arbeitsgerichts Braunschweig) verlegt.



Abbildung von Briefköpfen mit Niedersachsenlogo und Zusatz Presse Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2020

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