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erstellt am:
22.04.2020
In dem Rechtsstreit des ehemaligen Hauptabteilungsleiters Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG wurde der ursprünglich für den 31. März 2020 und zuletzt auf den 28. April 2020 anberaumte Verkündungstermin auf den 11. Mai 2020, 15:00 Uhr (im Gebäude des Arbeitsgerichts Braunschweig, Sitzungssaal D im Untergeschoss) verlegt. Das Gebäude ist ausschließlich über den Haupteingang zu betreten und durch eine sich unmittelbar im Sitzungssaal befindende Tür zu verlassen.
Aufgrund erforderlicher Gesundheitsschutzmaßnahmen sind die räumlichen Kapazitäten für Zuschauer während der Verkündung eng begrenzt. Im Rahmen des Gerichtsbetriebs sind zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona-Virus getroffen worden. Einzelheiten entnehmen Sie der Homepage des Arbeitsgerichts: www.arbeitsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
Es wird darum gebeten, die persönliche Teilnahme an dem Termin auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken. Das Arbeitsgericht wird über den verkündeten Inhalt am 11. Mai 2020 eine umfassende Presseerklärung abgeben.