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Arbeitsgericht Braunschweig - Verhandlung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig am 13. Juni 2022 im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre - Verkündungstermin auf den 14. Juli 2022 bestimmt -

In dem Rechtsstreit eines ehemaligen Hauptabteilungsleiters für die Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG hat am 13. Juni 2022 vor dem Arbeitsgericht Braunschweig (im Gebäude des Verwaltungsgerichts Braunschweig) ein Termin zur Fortsetzung der Kammerverhandlung stattgefunden.

Das Arbeitsgericht Braunschweig und nachfolgend das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatten eine zwischen den Parteien zunächst streitige außerordentliche Kündigung des Klägers durch die Arbeitgeberin rechtskräftig für unwirksam erklärt. Einen weiteren Kündigungsschutzantrag des Klägers - gerichtet auf eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung – hatte die Arbeitgeberin vor dem Kammertermin am 13. Juni 2022 anerkannt, woraufhin das Arbeitsgericht ein entsprechendes Teil-Anerkenntnisurteil erlassen hat.

Der Kläger begehrt mit seiner Klage nunmehr noch tatsächliche Weiterbeschäftigung. Weiterhin verlangt er von der Arbeitgeberin die Nachzahlung von Vergütung für die Zeit ab Mai 2020, Auskunft über zwischenzeitliche Gehaltserhöhungen, Bonuszahlungen für die Jahre 2019 bis 2021, Schadensersatz für die Vorenthaltung von Dienstwagen nebst Tankkarte sowie die Gewährung von Urlaub. Hinsichtlich der Vergütungsansprüche ist zwischen den Parteien u. a. im Streit, ob der Kläger im fraglichen Zeitraum aufgrund eines 2018 geschlossenen gerichtlichen Vergleiches freigestellt war oder ob er über von ihm in der Zwischenzeit anderweitig erzielten Verdienst Auskunft erteilen und sich solchen Verdienst gegebenenfalls anrechnen lassen muss.

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage hat das Arbeitsgericht einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf den 14. Juli 2022 um 12:00 Uhr im Arbeitsgericht Braunschweig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2022

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