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Arbeitsgericht Braunschweig - Verhandlung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig am 25. Januar 2022 im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre Verkündungstermin auf den 10.02.2022 bestimmt

In dem Rechtsstreit eines im Zeitraum von 2005 bis 2007 als Bereichsleiter "Entwicklung Aggregate" beschäftigten Klägers hat am 25.01.2022 ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme zum Verlauf und Inhalt einer Besprechung vom 15. November 2006 stattgefunden.

Neben der Frage der Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung des Klägers streiten die Parteien u.a. um damit größtenteils im Zusammenhang stehende Vorruhestandsbezüge, Schadensersatzansprüche, Bonusansprüche und Ansprüche auf Karenzentschädigung, Ruhegeldansprüche und Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit der Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs. Die Beklagte hat eine auf Schadensersatz gerichtete Feststellungsklage erhoben.

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme hat das Arbeitsgericht einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 10.02.2022, 10:00 Uhr, im Gebäude des Arbeitsgerichts Braunschweig bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2022

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