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Arbeitsgericht Braunschweig - Verhandlung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig am 8. Juli 2019 im Zusammenhang mit der sog. VW-Dieselaffäre – Verkündung eines Auflagen- und Beweisbeschlusses

In dem Rechtsstreit des zeitweise als Bereichsleiter „Entwicklung Aggregate“ beschäftigten Klägers hat am 8. Juli 2019 ein Gütetermin mit sich unmittelbar anschließendem Kammertermin stattgefunden. Der Kläger wendet sich gegen eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 27.08.2018 und macht verschiedene Zahlungsansprüche geltend. Die Beklagte begehrt im Wege der Widerklage insbesondere die Feststellung, dass der Kläger ihr auf Schadensersatz haftet.

Das Gericht hat nach Schluss der Verhandlung einen Auflagen- und Beweisbeschluss verkündet. Es soll Beweis erhoben werden zu dem Verlauf und dem Inhalt einer Besprechung mit dem Kläger am 15. November 2006 durch die Vernehmung von fünf Zeugen. Außerdem erhält der Kläger Gelegenheit zu kürzlich von der Beklagten eingereichten Schriftsätzen Stellung zu nehmen.

Ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme ist noch nicht bestimmt. Über Termin und Ort der Verhandlung wird durch gesonderte Pressemitteilung informiert.

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