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Arbeitsgericht Göttingen - Einigung zwischen Ottobock und dem Betriebsrat

In den beiden noch anhängigen Beschlussverfahren zwischen Ottobock und dem Betriebsrat wurde eine außergerichtliche Lösung gefunden (3 BV 6/24 und 3 BV 8/24). Dem Gericht wurde mitgeteilt, dass der betroffene Arbeitnehmer aus dem Betriebsrat ausgeschieden ist und dass die unmittelbaren Konflikte, die Anlass des Verfahrens gewesen sind, nach beidseitiger Auffassung beigelegt sind.

Wegen den Streitgegenständen der Verfahren wird auf die Presseerklärungen vom 01.11.2024 und vom 02.05.2025 Bezug genommen.

Der Termin vom 20.10.2025 wurde vom Gericht aufgehoben

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2025

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