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Arbeitsgericht Göttingen - Gerichtsverfahren zwischen Ottobock und dem Betriebsrat

Pressemitteilung vom 30.04.2025


In den beiden derzeit noch anhängigen Beschlussverfahren zwischen Ottobock und dem Betriebsrat wurde der Gerichtstermin vom 05.05.2025 aus persönlichen Gründen des Verfahrensbevollmächtigten der Arbeitgeberin aufgehoben. Der Betriebsrat hat sich mit der Verlegung des Termins ausdrücklich einverstanden erklärt.

  • In dem Verfahren 3 BV 6/24 geht es um den Antrag der Arbeitgeberin auf die Erteilung der Zustimmung zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 103 BetrVG). Insofern wird auf die Presserklärungen vom 01.11.2024 Bezug genommen.
  • In dem Verfahren 3 BV 8/24 geht es darum, ob die gegenüber dem Betriebsratsmitglied erhobenen Vorwürfe ausreichen, um ihm das Betriebsratsamt zu entziehen (§ 23 Abs. 1 BetrVG).
  • In beiden Verfahren finden die Gerichtsverhandlungen am 20.10.2025, um 11:30 Uhr, statt.

Beim Arbeitsgericht gibt es keine weiteren Verfahren zwischen Ottobock, dem Betriebsrat, deren Mitgliedern und der Gewerkschaft. Sämtliche Verfahren wurden mittlerweile beendet.

  • In den Verfahren 3 BVGa 1/24, und 3 BV 7/24 ging es um das Zugangsrecht der Gewerkschaft (§ 2 Abs. 2 BetrVG). Insofern wird auf die Presserklärung vom 02.10.2024 Bezug genommen. Die Verfahren wurden durch einen Vergleich beendet.
  • In dem Verfahren 3 Ca 421/24 ging es um eine Abmahnung wegen kritische bzw. ehrenrührige Äußerungen eines Betriebsratsmitgliedes im Intranet. Die Abmahnung wurde von der Arbeitgeberin freiwillig aus der Personalakte entfernt. Daraufhin hat das Betriebsratsmitglied die Klage zurückgenommen.
  • In dem Verfahren 3 Ca 435/24 ging es um die Vergütung der versäumten Arbeitszeit wegen des Besuchs der Betriebsratssprechstunde (§ 39 Abs. 3 BetrVG). Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet.
  • In dem Verfahren 3 BV 4/24 ging es um die Mitbestimmungsrechte bei mobiler Arbeit (§ 87 Abs. 1 Ziffer. 14 BetrVG). Der Antrag des Betriebsrates wurde vom Arbeitsgericht durch Beschluss 10.02.2025 zurückgewiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.05.2025

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