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Arbeitsgericht Göttingen - Kündigung des kaufmännischen Geschäftsführers der Bad Gandersheimer Domfestspiele gGmbH

Bei dem Arbeitsgericht Göttingen ist eine Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung des kaufmännischen Geschäftsführers der Bad Gandersheimer Domfestspiele gGmbH eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 Ca 107/23 geführt.

Der aus Österreich stammende Kläger ist seit dem 01.04.2019 bei der Beklagten ‑ der Bad Gandersheimer Domfestspiele gGmbH ‑ als kaufmännischer Geschäftsführer beschäftigt. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Die Beklagte hat die Bestellung des Klägers zum Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung widerrufen und das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 01.03.2023 fristlos gekündigt.

Der Kläger hat am 23.03.2023 beim Arbeitsgericht Göttingen eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten würde voraussetzen, dass der Geschäftsführertätigkeit ein Arbeits- und kein (freies) Dienstverhältnis zugrunde lag. Den Parteien wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Arbeitsgericht wird über den Rechtsweg vorab im schriftlichen Verfahren durch einen Beschluss entscheiden. Sollte der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht gegeben sein, müsste das Verfahren an das Landgericht Göttingen verwiesen werden.

Eine weitere Klage wurde vor dem Bühnenschiedsgericht in Hamburg erhoben. Dabei handelt es sich um eine besondere Schiedsgerichtsbarkeit für Bühnenkünstler, Filmschaffende und Artisten (§§ 4, 101 ff. ArbGG). Das Bühnenschiedsgericht ist für Arbeitsverhältnisse von Bühnenkünstlern zuständig, auf deren Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag Bühne Anwendung findet. Ob das Bühnenschiedsgericht auch für bürgerliche Rechtstreitigkeiten mit einem kaufmännischen Geschäftsführer zuständig ist, muss noch geklärt werden.


Prozessbevollmächtigter des Klägers:

Rechtsanwalt Dr. Axel Linneweber aus Einbeck


Prozessbevollmächtigter der Beklagten:

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Herbote aus Northeim

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.04.2023

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