Niedersachsen klar Logo

Arbeitsgericht Göttingen - Rechtwegbeschluss

Pressemitteilung vom 22.06.2023


In dem Rechtsstreit des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers Thomas Groß gegen die Gandersheimer Domfestspiele gGmbH hat das Arbeitsgericht Göttingen den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für unzulässig erklärt und den Rechtstreit gem. § 17a Abs. 2 GVG an das zuständige Landgericht Braunschweig verwiesen. Der Rechtswegbeschluss des Arbeitsgerichts ist rechtskräftig.

Prozessbevollmächtigter des Klägers:

Rechtsanwalt Dr. Axel Linneweber aus Einbeck

Prozessbevollmächtigter der Beklagten:

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Herbote aus Northeim


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln