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Arbeitsgericht Hameln - Aufhebung des Gerichtstermins im Zusammenhang eines diskriminierenden Verhaltens bei der Wohnungsvergabe einer Genossenschaft

In dem Kündigungsschutzverfahren ist der Kammertermin vom 18.09.2019, 09:45 Uhr, aufgehoben worden, da die Parteien einen Vergleich geschlossen haben.



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