Arbeitsgericht Hameln - Aufhebung des Gerichtstermins im Zusammenhang eines diskriminierenden Verhaltens bei der Wohnungsvergabe einer Genossenschaft
In dem Kündigungsschutzverfahren ist der Kammertermin vom 18.09.2019, 09:45 Uhr, aufgehoben worden, da die Parteien einen Vergleich geschlossen haben.