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Arbeitsgericht Hildesheim - Kammerverhandlung des Arbeitsgerichts Hildesheim u.a. über die Wirksamkeit der im November und Dezember 2021 ausgesprochenen Kündigungen der Beschäftigten der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Holzm

Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Hildesheim verhandelt am Mittwoch, dem 15.06.2022, in der Zeit von 9:15 Uhr bis 11.00 Uhr, 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr, 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 13:00 Uhr insgesamt 12 Kündigungsschutzverfahren der gekündigten Beschäftigten der Zulassungsstelle des Landkreises Holzminden.

Die klagenden Parteien machen die Unwirksamkeit der ausgesprochenen fristlosen und zum Teil hilfsweise fristgemäßen Kündigungen vom November und Dezember 2021 sowie Weiterbeschäftigungsansprüche gegen den beklagten Landkreis Holzminden geltend. Dieser macht widerklagend gesamtschuldnerisch gegen alle gekündigten Beschäftigten einen Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung der von den Beschäftigten im Rahmen der privaten Veräußerung von entwerteten Auto-Kennzeichen in den Jahren 2015 bis 2021 eingenommenen Beträge in Höhe von insgesamt rund 5000,- Euro geltend. Diese Beträge wurden von einem Mitarbeiter neben Trinkgeldern und anderen Beträgen in einer Excel-Tabelle verbucht und von einem Kollegen auf ein für die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes geführtes privates Konto eingezahlt. Das Geld wurde u.a. zur Finanzierung von betrieblichen Weihnachtsfeiern der aktiven und passiven Mitarbeiter sowie für Geschenke im Rahmen betrieblicher Anlässe verwendet. Die Kündigungen führten zur wochenlangen Schließung der Zulassungsstelle des Landkreises Holzminden.

Eine Entscheidung der Kammer wird in allen Verfahren erst am Ende des Sitzungstages verkündet werden.

Die Verhandlungen finden im Sitzungssaal I des Arbeitsgerichts Hildesheim, Kreuzstrasse 8, 31134 Hildesheim statt.

Die Anzahl der Besucherplätze ist auf 2 Personen im Sitzungssaal pro Sitzungsdurchgang zur Wahrung der Hygieneabstände beschränkt. Für Pressevertreter sind 4 Plätze pro Sitzungsdurchgang reserviert. Aufgrund des bestehenden Interesses ist beabsichtigt, die Besucher- und Presseplätze jeweils in den Sitzungspausen neu zu vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der räumlichen Gegebenheiten des Sitzungssaales nicht jeder Besucher eine uneingeschränkte Sicht auf die Verfahrensbeteiligten haben wird.

Auf Anordnung des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie als Hauseigentümerin besteht im gesamten Gebäude und damit auch in den Fluren des Gerichts Maskenpflicht. Im Sitzungssaal gilt dies aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse nur für die Besucher und Pressevertreter.


Pressevertreter werden vorsorglich gebeten, ihr beabsichtigtes Erscheinen bis zum 10.06.2022 unter ARHI-Poststelle@justiz.niedersachsen.de mit der gewünschten Uhrzeit mitzuteilen. Die Anordnung eines Akkreditierungsverfahrens bleibt vorbehalten.

Einlass für Besucher und Pressevertreter ist eine Stunde vor Sitzungsbeginn. Es findet aus Sicherheitsgründen eine Einlasskontrolle statt.

Während der mündlichen Verhandlungen am 15.06.2022 ist die Fertigung von Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal I auf Anordnung der Vorsitzenden untersagt. Am 15.06.2022 ist auf den Fluren des Arbeitsgerichts Hildesheim die Fertigung von Film-, Foto- und Tonaufnahmen vor und während der Verhandlungen und in den Sitzungspausen auf Anordnung der Behördenleitung untersagt.

Die ursprünglich geplante Pressekonferenz kann aus personellen Gründen nicht stattfinden.

Im Übrigen wird auf die Homepage des Arbeitsgerichts verwiesen, insbesondere zu den einzuhaltenden Hygienemaßnahmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.06.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.06.2022

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