Niedersachsen klar Logo

Arbeitsgericht Hildesheim verhandelt am 19.03.2026 über die Kündigungsschutzklagen zweier Erzieherinnen eines katholischen Kindergartens im Zusammenhang mit einer ihnen erstatteten Strafanzeige

Am 19.03.2026 verhandelt die 3. Kammer des Arbeitsgericht Hildesheim in öffentlicher Sitzung über die Kündigungsschutzklagen von zwei Erzieherinnen eines Kindergartens einer katholischen Pfarrgemeinde in Hildesheim.

Beiden Erzieherinnen war im Dezember 2024 fristlos von ihrer Arbeitgeberin gekündigt worden, nachdem sie eine Strafanzeige gegen die damalige Kindergartenleiterin erstattet hatten. Im Zuge der daraufhin eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungen kam es zu einer Verurteilung der Kindergartenleiterin wegen Betruges in mehreren Fällen.

Die Kündigungen werden von der Beklagten damit begründet, die Klägerinnen hätten pflichtwidrig unwahre Behauptungen zu Lasten des damaligen Pfarrers und Kirchenvorstandsvorsitzenden getätigt, die zu ungerechtfertigten strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geführt hätten. Sie stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.12.2016 - 2 AZR 42/16 -. Die Klägerinnen berufen sich demgegenüber darauf, dass eine Strafanzeige oder strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Pfarrer von ihnen weder erstattet noch beabsichtigt worden sei und verweisen u.a. darauf, dass interne Hinweisgebersysteme im Betrieb nicht zur Verfügung gestanden hätten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2026

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln