Artikel-Informationen
erstellt am:
02.04.2026
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Heute wurden in den Verfahren des ehemaligen Trainergespanns gegen den VfL Osnabrück die Entscheidungen verkündet: Die Klagen wurden abgewiesen. Der VfL wirft seinem ehemaligen Trainergespann eine versuchte Spielmanipulation vor und nahm dies zum Anlass, beiden Trainern außerordentlich fristlos zu kündigen. Dagegen erhoben beide Trainer Kündigungsschutzklage. Am 10. März 2026 fand vor der 2. Kammer des Arbeitsgerichts hierzu eine Kammerverhandlung statt. In dem Verhandlungstermin wurden mehrere Zeugen zu dem vom VfL Osnabrück erhobenen Vorwurf vernommen. Im Mittelpunkt stand die zwischen den Parteien bis zuletzt streitige Frage, ob die beiden damaligen Trainer den zu der Zeit als Reha-Trainer für den VfL tätigen Zeugen angewiesen haben, einen vom VfL an den Finalgegner im NFV-Pokal ausgeliehenen Spieler von einem Spieleinsatz abzubringen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung vom 11. März 2026 Bezug genommen. Am Ende der Sitzung vom 10. März 2026 wurde ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt. Der Direktor des Arbeitsgerichts als Vorsitzender der Zweiten Kammer, Christian Hageböke, verkündete heute die klageabweisenden Urteile und erläuterte die wesentlichen Entscheidungsgründe. Danach sah es die Kammer nach der umfangreichen Beweisaufnahme und Würdigung aller Zeugenaussagen sowohl beim Cheftrainer als auch bei dessen Co-Trainer als erwiesen an, dass diese gezielt und ernsthaft auf das Finalspiel durch unbefugte Beeinflussung des ausgeliehenen Spielers hätten einwirken wollen, um dadurch dem VfL Osnabrück einen Vorteil zu verschaffen. Dieses Verhalten rechtfertige im Ergebnis die außerordentlichen fristlosen Kündigungen vom 27. Mai 2025. Die heute verkündeten Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Kläger haben die Möglichkeit, hiergegen binnen eines Monats Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen einzulegen. |
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erstellt am:
02.04.2026