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erstellt am:
01.10.2024
Am 15.10.2024 finden in 27 Verfahren vor dem Arbeitsgericht Braunschweig Kammertermine statt, in denen außertariflich Beschäftigte, die Managementkreisen angehören, die Volkswagen AG auf Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000,00 Euro in Anspruch nehmen und die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung von 3,3 % ab dem 01.05.2024 fordern. Aktuell sind ca. 100 derartige Verfahren gegen die Volkswagen AG anhängig sowie einige gleichgelagerte Fälle gegen die Volkswagen Bank GmbH und die VW Financial Services AG.
Die größtenteils unter Inanspruchnahme von Zeit-Wertpapieren freigestellten Klägerinnen und Kläger berufen sich u.a. auf eine aus März 2023 stammende Zusage der Beklagten, diese Leistungen aus dem Tarifabschluss im Jahr 2023 auch den Managementkreisen und den außertariflich Beschäftigten zu gewähren. Mit einer Mitteilung aus Februar 2024 informierte die Beklagte die klagenden Parteien darüber, diese Leistungen den Mitgliedern des Managements aufgrund notwendiger Ergebnisverbesserungsprogramme in der Volkswagen AG nicht zu gewähren. Gegen diese „Rücknahme“ wehren sich die Klägerinnen und Kläger.