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Berufungsverhandlung über die Kürzung der Vergütung eines Betriebsrates

Am 8.02.2024 um 11.15 Uhr verhandelt die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts über die Berufung in einem Verfahren über den Vergütungsanspruch eines zu 100 % freigestellten Betriebsratsmitgliedes von VW.

In Folge des Urteils des BGH vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - hat sich VW veranlasst gesehen, die Vergütung des Klägers von der Entgeltgruppe 20 auf die Entgeltgruppe 18 zu reduzieren. VW hat deshalb vom Kläger die Vergütungsdifferenz - gut 500 € im Monat - für die Monate Oktober 2022 bis Januar 2023 zurückgefordert, dem hat der Kläger unter Vorbehalt entsprochen. Außerdem bezahlt VW seitdem eine Vergütung nach Entgeltgruppe 18. Der Kläger verlangt von VW einerseits die von ihm gezahlte Vergütungsdifferenz zurück und begehrt zudem die Feststellung, dass VW weiterhin verpflichtet sei, ihm monatlich Vergütung nach Entgeltgruppe 20 zu zahlen. Damit war er in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Braunschweig erfolgreich - 3 Ca 138/23-. Dagegen richtet sich die von VW eingelegte Berufung


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.01.2024

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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