Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2026
Am 19.03.2026 verhandelte die 3. Kammer des Arbeitsgericht Hildesheim in öffentlicher Sitzung über die Kündigungsschutzklagen von zwei Erzieherinnen eines Kindergartens einer katholischen Pfarrgemeinde in Hildesheim.
Beiden Erzieherinnen war im Dezember 2024 fristlos von ihrer Arbeitgeberin gekündigt worden, nachdem sie eine Strafanzeige gegen die damalige Kindergartenleiterin erstattet hatten. Im Zuge der daraufhin eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungen kam es zu einer Verurteilung der Kindergartenleiterin wegen Betruges in mehreren Fällen.
Die Parteien einigten sich in beiden Verfahren in der mündlichen Verhandlung auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung durch die Arbeitgeberin.
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20.03.2026