Niedersachsen klar Logo

Digitaler Durchbruch in der niedersächsischen Justiz/ Arbeitsgerichtsbarkeit stellt als erste Gerichtsbarkeit komplett auf die elektronische Aktenführung um

Präsentation der elektronischen Akte Bildrechte: LAG
Digitaler Umbruch

Verstaubte und meterhohe Aktenberge gehören in der Arbeitsgerichtsbarkeit spätestens seit Oktober 2023 der Vergangenheit an. Wenn die Kolleginnen und Kollegen der insgesamt 15 niedersächsischen Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts morgens nun ihre Büros betreten, bietet sich ihnen dort ein ganz neues Bild: leere Aktenböcke und keine dicken Papierstapel mehr. Diesen digitalen Durchbruch nahm die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zum Anlass, das Landesarbeitsgericht zu besuchen und sich den Umgang mit der elektronischen Akte hautnah vorführen zu lassen.

Im Sitzungssaal 13 des Fachgerichtszentrums in Hannover zeigten zwei Richterinnen und die Mitarbeiterin einer Serviceeinheit der Justizministerin und den anwesenden Journalisten, wie die Arbeit mit der elektronischen Akte aussieht. Vom Eingang der Klageschrift, über das Verfassen einer Entscheidung bis hin zur Terminsvorbereitung: Schritt für Schritt und Klick für Klick wurde deutlich, wie die Aktenbearbeitung nach der Umstellung von analog auf digital funktioniert. Dr. Wahlmann zeigte sich beeindruckt von den neuen Arbeitsabläufen: „Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine wahre Pionierin in Sachen Digitalisierung. Als erste Gerichtsbarkeit in der niedersächsischen Justiz arbeiten nun sämtliche Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht voll elektronisch. Das kann man wahrlich als digitalen Durchbruch bezeichnen. Die Präsentation heute hat ganz deutlich gezeigt, welche Vorteile die elektronische Akte für alle Beteiligten in der Justiz bringen wird: Die Aktenbearbeitung wird schneller und das Verfahren kann zügiger betrieben werden. Und das wird am Ende vor allem den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.“

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Wilhelm Mestwerdt, zog ebenfalls eine positive Bilanz des arbeitsgerichtlichen Transformationsprozesses: „Uns war es von Anfang an wichtig, in der Arbeitsgerichtsbarkeit möglichst früh den digitalen Weg einzuschlagen. Das hat sich ausgezahlt: heute sind wir die erste Gerichtsbarkeit in Niedersachsen, die die Umstellung auf die elektronische Akte gewuppt hat. Dabei kam es mir immer darauf an, alle Beschäftigten mitzunehmen und nicht aus dem Auge zu verlieren, vor allem auch, um eine hohe Akzeptanz für die neuen Arbeitsprozesse zu schaffen. Das ist uns gut gelungen und wir haben durch die elektronische Akte den ersten Schritt für einen leichteren Zugang zur Justiz gemacht. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit und schafft auch neue Möglichkeiten des mobilen Arbeitens aus dem Homeoffice für alle Mitarbeitenden.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.10.2023

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln