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Festakt aus Anlass des 75. Jubiläums der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit

Auf der Grundlage von Art. II des Alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 21 wurde am 15. August 1946 das Arbeitsgericht Hannover und am 5. November 1946 das Landesarbeitsgericht Niedersachsen eröffnet. Damit jährt sich der Neubeginn der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit in diesem Jahr zum 75. Mal.

Aus Anlass dieses Jubiläums veranstaltet das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 18. November 2021 einen Festakt mit geladenen Gästen aus der Politik, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Die Veranstaltung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer, Schiffgraben 49 in Hannover statt. Sie wird unter Anwendung der 2G Regelung durchgeführt.

Die Tätigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit wird die Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza in einem Grußwort würdigen: „Am 1. November 2021 hat das Land Niedersachsen seinen 75. Geburtstag gefeiert. Dem steht die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit in nichts nach: Auch sie feiert heute mit einem Festakt ihren 75. Geburtstag. Dazu meine herzlichsten Glückwünsche! Als die Arbeitsgerichte 1946 ihre Tätigkeit aufnahmen, hatten sie über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen, Bestehen und Dauer von Urlaubsansprüchen oder Eingruppierungen zu urteilen. Das ist auch heute noch so. Und dennoch haben sich die Zeiten geändert: Urteile beziehen sich auf neue Formen der Arbeit wie die Minijobs, Leiharbeitnehmerschaft oder Wanderarbeitnehmer. Es sind immer wieder neue Situationen, in denen die Arbeitnehmer den Schutz der Gerichte suchen - und auch finden! Und so wünsche ich den Kolleginnen und Kollegen auch für die Zukunft weiterhin viel Tat- und Schaffenskraft und vor allem Freude an Ihrer wichtigen Arbeit.“

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als Berufungs- und Beschwerdegericht und die 15 Arbeitsgerichte im Land Niedersachsen bearbeiten Klagen und Anträge in Urteils- und Beschlussverfahren. Dies sind häufig Klagen gegen eine Kündigung oder die Wirksamkeit einer Befristung. Vor den Arbeitsgerichten werden aber auch Streitigkeiten über Vergütungen, Urlaub und Eingruppierungen verhandelt. Darüber hinaus ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig für Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Unternehmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2021

Ansprechpartner/in:
Verwaltung LAG Nds.

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