Artikel-Informationen
erstellt am:
06.10.2025
Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG
Am 16.10.2025 um 12:30 Uhr verhandelt die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts über die Berufung in dem Verfahren eines Fahrers gegen das Land Niedersachsen.
Der Kläger macht als persönlicher Fahrer eines Landesministers Ansprüche auf Tagegeld (pauschalierter Aufwendungsersatz) für seine Fahrtätigkeit geltend und stützt sich auf den TV-L, der bezüglich des Tagegeldes auf die für Beamten geltenden Vorschriften verweist.
Die Vorinstanz hat die Klage abgewiesen. Eine Dienstreise liege nicht vor, wenn die Fahrertätigkeit die Haupttätigkeit darstelle.
In der Berufungsinstanz verfolgt der Kläger seine Ansprüche weiter. Er stützt sich dabei jetzt auch auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, weil andere Fahrer dieses Tagegeld bekämen.
LAG Niedersachsen, 5 SLa 251/25, Termin am 16.10.2025, 12:30 UhrArtikel-Informationen
erstellt am:
06.10.2025
Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG