Niedersachsen klar Logo

Land Niedersachsen und ver.di einigen sich im Verfahren über die Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen auf weitere Verhandlungen

Die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat über die Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hannover, Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Ver.di an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am 17. und 18.10.2024 zu untersagen verhandelt.

Ver.di strebt einen Tarifvertrag Entlastung für alle Beschäftigten der MHH an und hatte für die Zeit vom 16. bis 18.10.2024 zum Streik aufgerufen. Das Land Niedersachsen hatte beantragt, die Streikmaßnahmen am 17. und 18.10.2024 per einstweiliger Verfügung zu untersagen und war damit vor dem Arbeitsgericht Hannover erfolgreich.

Im Berufungsverfahren haben sich die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht dahingehend verglichen, dass die Verhandlungen über die Entlastung zunächst bis zum 31.10.2024 fortgeführt werden und Arbeitskampfmaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt unterbleiben.

LAG Niedersachsen, 13 GLa 710/24

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.10.2024

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln