Niedersachsen klar Logo

Landesarbeitsgericht Niedersachsen – Berufungsverfahren über Kündigungsschutzklage und Arbeitsentgelt in einem der sogenannten NOx-Verfahren – Verkündungstermin am 12. April 2021 nach Berufungsrücknahme aufgehoben


In dem Verfahren über die Berufung der Volkswagen Aktiengesellschaft (VW AG) in einem der sogenannten NOx-Verfahren, das das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 22. Februar 2021 verhandelt hat (s. Pressemitteilungen vom 17. Dezember 2020 sowie vom 9. und 22. Februar 2021), hat die VW AG die Berufung zurückgenommen. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 12. April 2021, 11:00 Uhr wurde daher aufgehoben.


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Daniel Dreher

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln