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Landesarbeitsgericht verhandelt über Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern wegen behaupteter Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz

Die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts verhandelt am 24.04.2026 um 11:00 Uhr und 12:00 Uhr über die Berufungen in Schadenersatzprozessen zweier Mitarbeiter gegen einen großen niedersächsischen Autobauer.

Die Kläger sind bei der Beklagten als Mitglieder des Oberen Managementkreises (OMK) beschäftigt. Sie machen geltend, auf diverse interne Meldungen über Regelverstöße sei von der Beklagten nichts unternommen worden. Stattdessen hätten sie Repressalien erlitten. Sie sind der Ansicht, die Beklagte habe gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen und schulde ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Klagen abgewiesen. Ein Schaden, der auf eine Repressalie im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes zurückzuführen sei, sei nicht dargelegt. Es fehle auch an einer nach dem Gesetz erforderlichen internen Mitteilung.

Mit ihren Berufungen verfolgen die Kläger ihre erstinstanzlich gestellten Ansprüche weiter.

LAG Niedersachsen, 17 SLa 618/25, 17 SLa 619/25

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.01.2026

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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