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Terminverlegung im Verfahren über Annahmeverzugsansprüche für Zeiten häuslicher Absonderung wegen Infektionsrisiko

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in dem Verfahren über die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Hannover über Annahmeverzugslohnansprüche (siehe Pressemitteilung vom 27.5.2021) ist auf Donnerstag, den 28.10.2021, 10:00 Uhr verlegt worden.

ArbG Hannover, 12.11.2020, 7 Ca 233/20, LAG Niedersachsen, 6 Sa 1295/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2021

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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