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Verhandlungstermin in Verfahren über die Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

Das Landesarbeitsgericht verhandelt am 25.11.2021 um 10:00 Uhr über eine Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig. Die Parteien streiten um die Frage, ob eine anlässlich der Corona-Pandemie gezahlte Sonderzahlung pfändbar ist. Der Beklagte zahlte seiner als Küchenhilfe beschäftigten Arbeitnehmerin für September 2020 eine Corona-Unterstützung in Höhe von 400,00 EUR. Die Insolvenzverwalterin der Arbeitnehmerin verlangt mit ihrer Klage die Auszahlung des sich unter Berücksichtigung der Unterstützung ergebenden pfändbaren Betrages an sich. Das Arbeitsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, bei der Corona-Unterstützung handele es sich um eine im Rahmen des Üblichen unpfändbare Erschwerniszulage gemäß § 850a Nr. 3 ZPO. Mit ihrer Berufung verfolgt die Klägerin ihren Anspruch weiter.

ArbG Braunschweig, 10.03.2021, 4 Ca 515/20, LAG Niedersachsen, 6 Sa 216/21

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.08.2021

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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