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Verhandlungstermin in Verfahren über sachgrundlose Befristung im Anschluss an Arbeitnehmerüberlassung vom 28. Oktober 2021 aufgehoben


Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2021 betreffend mehrere Entfristungsklagen von Arbeitnehmern bei VW (siehe Pressemitteilung vom 5. August 2021) ist auf übereinstimmenden Antrag der Parteien aufgehoben worden. Ein neuer Verhandlungstermin ist derzeit noch nicht angesetzt.


(LAG Niedersachsen – 5 Sa 375/21 u. a. – vorgehend Arbeitsgericht Hannover, – 2 Ca 129/20 u. a. -)


Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Daniel Dreher

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