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Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Roswitha Stöcke-Muhlack in den Ruhestand getreten

Die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Roswitha Stöcke-Muhlack ist mit dem
31. März 2021 in den Ruhestand getreten.

Frau Stöcke-Muhlack wurde 1954 in Braunschweig geboren. Nach dem Bestehen des Abiturs am Wilhelm-Gymnasium studierte sie ab dem Wintersemester 1973/74 an der Georg-August-Universität in Göttingen Rechtswissenschaften. Das erste juristische Staatsexamen legte sie am 4. April 1979 in Hannover ab. Nach dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle bestand sie am 13. Oktober 1981 die zweite juristische Staatsprüfung.

Am 12. Januar 1982 trat Frau Stöcke-Muhlack in die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Sie war tätig am Arbeitsgericht Hannover, an dem sie am 5. Februar 1985 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt wurde. Am 4. Dezember 2000 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen ernannt. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit hat sich Frau Stöcke-Muhlack vielfältig engagiert. Von 2007 bis 2011 war sie Frauenbeauftragte bei dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen. 2005 wurde sie zur Vorsitzenden des für neun (Erz-) Diözesen zuständigen Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts in Hamburg ernannt.

Mit Roswitha Stöcke-Muhlack tritt eine Richterin in den Ruhestand, die über viele Jahre die Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen mitgeprägt hat. Ihre offene, zugewandte und humorvolle Art, ihre Fachkompetenz und ihr besonderes Verhandlungsgeschick haben ihr im Kreis der Kollegen, Anwälte, Verbände und Parteien hohe Anerkennung verschafft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.05.2021

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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