Niedersachsen klar Logo

Vorsitzende Richterinnen am Landesarbeitsgericht Christa Knauß und Anna Krönig in den Ruhestand getreten

Die Vorsitzenden Richterinnen am Landesarbeitsgericht Christa Knauß und Anna Krönig sind mit dem 31. Juli 2021 in den Ruhestand getreten.

Frau Knauß wurde 1955 in Gießen geboren, wo sie 1974 das Abitur bestand. Vom Wintersemester 1974/75 an studierte sie in der einphasigen Juristenausbildung an der Universität Bremen Rechtswissenschaften. Nach dem Bestehen der Assessorenprüfung am 17.12.1980 war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Arbeits- und Sozialrecht an der Sozialakademie Dortmund tätig. Ab dem 1.10.1983 wechselte sie zum Deutschen Gewerkschaftsbund und arbeitete als Gewerkschaftssekretärin in den Rechtsstellen Nienburg und Hannover.

Am 9.3.1993 trat Frau Knauß in die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Hier wurde sie zunächst am Arbeitsgericht Braunschweig und ab dem 1.12.1999 am Arbeitsgericht Hannover eingesetzt. Am 15.5.2001 wurde Frau Knauß zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Hannover ernannt. In ihrer Tätigkeit zeichnete sie sich durch hohe Fachkompetenz und besonderes Verhandlungsgeschick aus. Neben ihren richterlichen Aufgaben engagierte sie sich in der Referendarausbildung und war dort eine im Kreis der Referendare nachgesuchte Ausbilderin. Darüber hinaus nahm sie als Präsidialrichterin Verwaltungsaufgaben wahr und setzte sich über viele Jahre als Mitglied des Richterrates für die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen ein.

Frau Krönig wurde 1956 in Paderborn geboren. Nach dem Bestehen des Abiturs studierte sie ab dem Wintersemester 1975/76 Rechtswissenschaften zunächst an der Universität Bielefeld und ab 1977 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Das erste juristische Staatsexamen legte sie am 10.12.1980 in Münster ab. Nach dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm bestand sie am 8.12.1983 in Düsseldorf die zweite juristische Staatsprüfung.

Nach kurzer anwaltlicher Tätigkeit trat Frau König am 1.4.1984 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war an mehreren Arbeitsgerichten im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht tätig. Im November 1993 wechselte Frau Krönig in die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit. Nach Tätigkeiten an den Arbeitsgerichten Lüneburg und Celle, wo sie mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Direktorin betraut war, wurde Frau Krönig am 18. Dezember 1995 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen ernannt. Als Vorsitzende der 4. Kammer mit der langjährigen Fachzuständigkeit für das Recht der betrieblichen Altersversorgung hat sie sich besonders auf diesem Gebiet einen herausragenden Ruf erworben. Daneben war sie Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes und mehrere Jahre Präsidialrichterin.


Mit Christa Knauß und Anna Krönig treten zwei Richterinnen in den Ruhestand, die über viele Jahre das Landesarbeitsgericht geprägt haben. Gemeinsam mit der bereits mit Ablauf des Monats März 2021 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richterin Roswitha Stöcke-Muhlack hinterlassen sie eine große Lücke. Ihre ausgleichende und verbindende Art, ihr Humor, ihr Engagement und ihr fachlicher Rat werden fehlen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.08.2021

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln