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Weitere Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig im Zusammenhang mit der sog. VW-Dieselaffäre – Termin am 25. November 2019


Beim Arbeitsgericht Braunschweig ist eine weitere Kündigungsschutzklage gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der sog. Dieselaffäre anhängig.


Der Kläger war im Zeitraum November 2006 bis September 2010 als Hauptabteilungsleiter für die Dieselmotorenentwicklung verantwortlich. Bis zu einer im Oktober 2015 erfolgten Freistellung war dem Kläger u.a. die Leitung des Standortes in Kassel übertragen worden. Mit seiner zunächst beim Arbeitsgericht Kassel erhobenen Kündigungsschutzklage wehrt sich der Kläger gegen eine außerordentliche Kündigung vom 17.08.2018 sowie eine ordentliche Kündigung vom 01.12.2018 zum 31.12.2019. Die Volkswagen AG hat widerklagend eine auf Schadensersatz gerichtete Feststellungsklage erhoben.


Nach der Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht Braunschweig wurde nunmehr ein Gütetermin mit sich unmittelbar anschließendem Kammertermin auf den 25. November 2019 um 12:00 Uhr im Verwaltungsgericht Braunschweig anberaumt. Das persönliche Erscheinen des Klägers ist angeordnet.



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