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Geschäftsbericht des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen für das Jahr 2019


Der Präsident des Landesarbeitsgerichts hat den Geschäftsbericht für die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit für das Jahr 2019 veröffentlicht.

Die Geschäftslage der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit war wie in den Vorjahren ein Spiegelbild der Konjunktur. Gegenüber den historischen Tiefständen im Jahr 2018 sind die Eingangszahlen in den Arbeitsgerichten 2019 um ca. 8 Prozent gestiegen. Beim Landesarbeitsgericht, bei welchem sich veränderte Eingangszahlen in der ersten Instanz regelmäßig erst mit Zeitverzug auswirken, hat es im Jahr 2019 noch einen weiteren Rückgang gegeben. Die Belastung im richterlichen Bereich an den 15 niedersächsischen Arbeitsgerichten lag leicht über der Zielvorgabe des Koalitionsvertrags der niedersächsischen Regierungsparteien. Beim Landesarbeitsgericht lag die Belastung leicht unter der Zielvorgabe. Wegen der derzeit sehr unsicheren Konjunkturlage und den schwer absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie ist aber damit zu rechnen, dass die Eingangszahlen in den nächsten Jahren deutlich steigen und wieder ein deutlich erhöhter Personalbedarf in allen Diensten bestehen wird. Die in den Jahren 2018 und 2019 veranlassten Abordnungen von Richter/innen in die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit können deshalb 2020 nicht fortgesetzt werden. Die bereits 2018 sehr kurze durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Arbeitsgerichten in Ca-Sachen ist im Jahr 2019 noch einmal auf 2,7 Monate zurückgegangen. Auch in Beschlussverfahren ist sie auf historisch kurze 3,4 Monate gesunken. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei dem Landesarbeitsgericht. Nach wie vor gilt, dass die Arbeitsvertragsparteien und die Beteiligten in Beschlussverfahren in Niedersachsen sehr zeitnah Klarheit über die Bewältigung ihres Konflikts erhalten und Planungssicherheit bekommen.

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Vorbereitung des Rollouts der elektronischen Gerichtsakte hat die Arbeitsgerichtsbarkeit auch im Jahr 2019 stark in Anspruch genommen. Multiplikatoren aus Serviceeinheiten und Richterschaft sind für jedes Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht bestellt und entsprechend geschult worden. Landesarbeitsgericht, Fachverfahrensteam, der ZIB und das MJ arbeiten mit Hochdruck daran, einen möglichst reibungslosen Übergang in die durchgängig elektronische Aktenbearbeitung sicherzustellen.


Einzelheiten zur Geschäftsentwicklung der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit können dem Geschäftsbericht für das Jahr 2019 entnommen werden, der in elektronischer Form auf der Homepage des Landesarbeitsgerichts eingestellt ist.

www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de.




Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2020

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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