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Geschäftsbericht des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen für das Jahr 2020


Der Präsident des Landesarbeitsgerichts hat den Geschäftsbericht für die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit für das Jahr 2020 veröffentlicht.

Die Geschäftslage der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit ist im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie und die seitens der Bundesregierung und der Niedersächsischen Landesregierung veranlassten Maßnahmen zur Stützung der Niedersächsischen Wirtschaft beeinflusst worden. Die Eingangszahlen in der ersten Instanz haben sich zwar im Vergleich zu dem Jahr 2019 nicht erhöht. Es ist aber damit zu rechnen, dass der seit November 2020 bestehende und im Januar 2021 verschärfte Lockdown die Beschäftigungssituation jedenfalls nach Auslaufen der Kurzarbeitsregelungen nachhaltig negativ beeinflussen und zusammen mit einem im Jahr 2021 zu erwartenden Anstieg der Zahl der Insolvenzen zu einer Verschärfung der Arbeitssituation bei den Niedersächsischen Arbeitsgerichten führen wird.

Die Verfahrensdauer bei den Arbeitsgerichten in Ca-Sachen hat trotz der mehrwöchigen faktischen Schließung der Arbeitsgerichte im ersten Lockdown in den Monaten März und April 2020 durchschnittlich nur 3,2 Monate betragen. Der Sitzungsbetrieb läuft unter strenger Beachtung aller Abstands- und Hygieneregeln mittlerweile reibungslos, Infektionsvorfälle im Zusammenhang mit der arbeitsgerichtlichen Tätigkeit hat es nicht gegeben.

Die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Akte e²A im Jahr 2021 sind erfüllt. Der Start der Pilotierungsphase am Arbeitsgericht Oldenburg sowie nachlaufend am Arbeitsgericht Lingen ist für Anfang Mai 2021 geplant.

Einzelheiten zur Geschäftsentwicklung der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit können dem Geschäftsbericht für das Jahr 2020 entnommen werden, der in elektronischer Form auf der Homepage des Landesarbeitsgerichts eingestellt ist www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de .


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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