Artikel-Informationen
erstellt am:
15.06.2023
Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts hat den Geschäftsbericht für die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit für das Jahr 2022 veröffentlicht.
Die Geschäftslage der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit hat sich im Jahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2021 stabilisiert. Auch 2022 haben die seitens der Bundesregierung und der Niedersächsischen Landesregierung veranlassten Maßnahmen zur Stützung der Niedersächsischen Wirtschaft in der Corona-Pandemie dazu geführt, dass Maßnahmen des Personalabbaus weitgehend unterblieben sind.
Die Eingangszahlen bei den Arbeitsgerichten erster Instanz sind gegenüber dem Jahr 2021 nahezu unverändert geblieben, dies gilt auch für die Beschlussverfahren und die Mahnverfahren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Arbeitsgerichten ist von 3,2 Monaten im Jahr 2021 auf 2,9 Monate im Jahr 2022 zurückgegangen, obwohl in einigen Arbeitsgerichten im Zuge der Umstellung auf die elektronische Aktenbearbeitung mehrere Wochen keine Termine stattfinden konnten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird damit ihrem Auftrag, Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine zügige Lösung ihres Arbeitsplatzkonfliktes anzubieten, in vollem Umfang gerecht.
Nach dem bereits 2021 umgestellten Arbeitsgericht Oldenburg sind 2022 die Arbeitsgerichte in Lingen, Emden, Stade, Wilhelmshaven und das größte Arbeitsgericht in Hannover auf die Arbeit mit der elektronischen Akte e²A umgestellt worden. Der flächendeckende Rollout der elektronischen Akte in der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit wird im Jahr 2023 abgeschlossen.
Einzelheiten zur Geschäftsentwicklung der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit können dem Geschäftsbericht für das Jahr 2022 entnommen werden, der in elektronischer Form auf der Homepage des Landesarbeitsgerichts eingestellt ist (www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de).
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erstellt am:
15.06.2023
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Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG