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Landesarbeitsgericht hebt vorläufigen Stopp eines Stellenbesetzungsverfahrens beim niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf

Durch Urteil vom 02.11.2020 hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts den vorläufigen Stopp eines Stellenbesetzungsverfahrens beim niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wieder aufgehoben. Der Verfügungskläger hatte am 04.08.2020 beim Arbeitsgericht Hannover eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch welche dem beklagten Land untersagt worden ist, die Besetzung der Position Abteilungsleiter I Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit mit dem Bewerber X unter Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens in der Hauptsache durchzuführen.

Zwar war die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hannover nach Auffassung der Kammer ursprünglich zu Recht ergangen. Trotz des dem Verfügungskläger noch bis zum 31.07.2022 bewilligten Sonderurlaubs hätte der Kläger auch als Versetzungsbewerber in die Auswahlentscheidung miteinbezogen werden müssen. Es lägen auch keine Tatsachen vor, aus denen der Schluss gezogen werden könne, der Verfügungskläger werde sich gegenüber der aktuellen Hausspitze des Landwirtschaftsministeriums nicht loyal verhalten.

Abgeändert wurde die erstinstanzliche Entscheidung, weil der Verfügungskläger seine Tätigkeit für das beklagte Land mit Wirkung zum 30.09.2020 beendet habe, um eine Beratertätigkeit für den Fleischkonzern Tönnies aufzunehmen. Da die streitbefangene Stelle im Ministerium seinerzeit mit vertretbaren Überlegungen nur hausintern ausgeschrieben worden sei, sei jetzt die vorausgesetzte Eigenschaft des Verfügungsklägers als interner Bewerber weggefallen.

LAG Niedersachsen, 12 SaGa 940/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2020

Ansprechpartner/in:
Trapp, Timm Ole, VorsRiLAG

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